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Aktualisiert: 30. Juli 2025

Das für Marken und Design zuständige Amt für Volkswirtschaft hat per Juli 2025 folgende neue Information betreffend die Zahlungsmöglichkeiten veröffentlicht:

 

«Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung bietet das Amt für Volkswirtschaft ab Anfang Juli 2025 die QR-Rechnung als neue, benutzerfreundliche Zahlungsoption an. Sie ersetzt die bisherige Überweisung per IBAN an die Landesverwaltung.

 

Nach Auswahl der Option "Invoice" im Antragsformular erhalten Antragstellende zwei E-Mails:

 

eine Bestellbestätigung (es wird eine Rechnung "Invoice" bestellt);

die QR-Rechnung zur direkten Bezahlung.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt auch bei dieser Option über unseren Partner Payrexx AG.

 

Bitte beachten Sie: Nur bezahlte Anträge werden bearbeitet - bei ausbleibender Zahlung wird das Gesuch zurückgewiesen.

 

Ab Anfang Juli 2025 kann im Antragsprozess zwischen "Kreditkarte" und "Invoice" (QR-Rechnung) gewählt werden. Das System führt danach automatisch durch die nächsten Schritte.

 

Mit dieser Erweiterung wird der Zahlungsprozess noch einfacher, sicherer und komfortabler gestaltet.»

 

 

PATRA wird diese neue Zahlungsoption ebenfalls nutzen.

  • Autorenbild: Dr. Thomas Zwiefelhofer
    Dr. Thomas Zwiefelhofer
  • 11. Juli 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Im Anschluss an die Harmonisierung der verschiedenen Verfahren und der Registerführung in den Bereichen Marken, Designs und Patente hat das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE), die in der Schweiz für Marken-, Patent- und Designrecht zuständige Behörde, neue Richtlinien erarbeitet, welche diese Harmonisierung reflektieren. Diese harmonisierten Richtlinien betreffen die Teile «Allgemeiner Teil», «Eintragungs-/Erteilungsverfahren» und «Registerführung».


Ausserdem hat das IGE seine Markenrichtlinien («Internationale Markenregistrierung», «Materielle Markenprüfung», «Widerspruchsverfahren» und «Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs») sowie die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen teilweise revidiert.


Diese Richtlinien sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und werden ab diesem Zeitpunkt auf alle hängigen Verfahren angewendet.

  • Autorenbild: Dr. Thomas Zwiefelhofer
    Dr. Thomas Zwiefelhofer
  • 1. Jan. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Das Amt für Volkswirtschaft führt mit 1. Januar 2023 neue Verwaltungsverfahren im Markenschutz ein.


Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken werden neue registerrechtliche Verfahren vor dem Amt eingeführt. Dies sind ein Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung einer Marke sowie Verfahren für die Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Auf diese Weise werden möglichst einfache, rasche und kostengünstige Rechtsbehelfe zur Verfügung gestellt. Damit wird das Ziel - ein einheitliches Marken- und Designsystem in Europa - auch von Liechtenstein unterstützt.

Liechtenstein kannte bis dato diese Verfahren nicht.

Da Liechtenstein bis dato diese Verfahren nicht kannte, waren das Markenschutzgesetz (MSchG, LGBI. 1997 Nr. 60, die Markenschutzverordnung (MSchV, LGBI. 1997 Nr. 77 und auch die Verordnung über die Einhebung der Gebühren nach dem Markenschutzgesetz (LGBI. 1997 Nr. 78) zu andern. Die Links zu den konsolidierten Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaft oder unter www.gesetze.li.


Das Amt für Volkswirtschaft stellt für diese Verfahren neue Formulare über den Onlineschalter der Liechtensteinischen Landesverwaltung zur Verfügung.

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