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  • AutorenbildDr. Thomas Zwiefelhofer

Das Amt für Volkswirtschaft führt neue Verwaltungsverfahren ein

Das Amt für Volkswirtschaft führt mit 1. Januar 2023 neue Verwaltungsverfahren im Markenschutz ein.


Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken werden neue registerrechtliche Verfahren vor dem Amt eingeführt. Dies sind ein Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung einer Marke sowie Verfahren für die Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit Auf diese Weise werden möglichst einfache, rasche und kostengünstige Rechtsbehelfe zur Verfügung gestellt. Damit wird das Ziel - ein einheitliches Marken- und Designsystem in Europa - auch von Liechtenstein unterstützt.

Liechtenstein kannte bis dato diese Verfahren nicht.

Da Liechtenstein bis dato diese Verfahren nicht kannte, waren das Markenschutzgesetz (MSchG, LGBI. 1997 Nr. 60, die Markenschutzverordnung (MSchV, LGBI. 1997 Nr. 77 und auch die Verordnung über die Einhebung der Gebühren nach dem Markenschutzgesetz (LGBI. 1997 Nr. 78) zu andern. Die Links zu den konsolidierten Rechtsvorschriften finden Sie auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaft oder unter www.gesetze.li.


Das Amt für Volkswirtschaft stellt für diese Verfahren neue Formulare über den Onlineschalter der Liechtensteinischen Landesverwaltung zur Verfügung.

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